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Anlässe
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Eidg. und kant. Volksabstimmungen vom 26. September 2010
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1. Die Stimmzettel müssen ins grüne Abstimmungskuvert gelegt werden. Andernfalls sind sie ungültig. 2. Der Stimmrechtsausweis muss unterschrieben werden. 3. Stimmrechtsausweis und Stimmzettel müssen so rechtzeitig mittels Post zurückgesandt werden, dass sie spätestens am Samstag, 25. September 2010 bei der Gemeindekanzlei Wikon eintreffen.
Das Urnenbüro ist im Gemeindehaus Wikon am Sonntag, 26. September 2010 von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet. |
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