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Aktueller Stand Bürgerwindpark

Bereits mehrmals wurde im Wiigger Blättli über die Windenergiepläne des Kanton Luzerns und über das Projekt in Wikon informiert. Im November 2023 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung über das geplante Projekt statt und es wurden die Ergebnisse der Vorprüfungen präsentiert. Gerne möchten wir Sie auch weiterhin auf dem Laufenden halten. Die Gemeinde Wikon und die Windenergie Schweiz AG haben vor kurzem eine Absichtserklärung unterzeichnet. Untenstehend können Sie die wichtigsten Punkte aus der Absichtserklärung entnehmen:

  • Der Sitz der Bürgerwindparkgesellschaft wird in der Gemeinde Wikon liegen.
  • Die Gemeinde und angegliederte Betriebe dürfen Anteilseigentümer der Betriebsgesellschaft werden.
  • Den Einwohnern der Gemeinde Wikon und den betreffenden Parzelleneigentümer im Standortbereich wird das Recht. eingeräumt, Aktien am Windpark zu erwerben. Ebenfalls dürfen sich Einwohner von Nachbarsgemeinden am Projekt beteiligen.
  • WES und ihre Kooperationspartner haben das Recht zusammen 25,1% der Anteile am Windpark dauerhaft zu behalten. Dieser Anteil kann erhöht werden, falls vor Ort nicht genügend Eigenmittel eingeworben werden können.
  • WES wird bei Erhalt der Baugenehmigung als Generalunternehmer den Windpark schlüsselfertig errichten und die Betriebsführung des Windparks übernehmen.
  • Die Gemeinde wird keine eigenen Projektierungsaktivitäten für Windenergieanlagen im o.g. Windparkgebiet starten und keinen weiteren Projektierer/Energieversorger bei der Projektentwicklung im Perimeter unterstützen. Dies gilt für eine Frist von 5 Jahren ab Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und kann bei Bedarf und sofern beide Parteien einverstanden sind, verlängert werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn sich die Planungen aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen o.ä. verzögern.

Was sind die nächsten Schritte?

Die Windenergie Schweiz AG wird voraussichtlich diesen Sommer / Herbst mit den Windmessungen im Gebiet starten. Dies gibt Aufschluss über die konkreten Windbedingungen, welche entscheidend für den weiteren Projektverlauf sind. Ebenfalls werden umfangreiche Artenschutzprüfungen stattfinden, welche unter anderem einen wichtigen Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprüfungen darstellen. Für sämtliche Prüfungen fallen für die Gemeinde keine Kosten an, diese werden von der Windenergie Schweiz AG übernommen. Nach Abschluss der Detailprüfungen wird es wieder eine Information für die Bevölkerung geben, ebenfalls ist dann ein weiterer öffentlicher Anlass geplant.

Gerne werden wir Sie weiterhin über den Projektfortschritt offen und transparent informieren.

Windenergie Schweiz AG & Gemeinde Wikon

Perimeter Planungsgebiet Windenergie Schweiz AG gemäss Absichtserklärung:

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