Das Teilungsamt Wikon ist zuständig für die Abwicklung von Erbschaftsfällen von Verstorbenen, die ihren letzten Wohnsitz in der Gemeinde Wikon hatten.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Teilungsamt
Der nachfolgende Leitfaden führt und informiert Sie über die wichtigsten Punkte, welche nach dem Todesfall erledigt werden müssen:
Leitfaden Todesfall [pdf, 118 KB]