Gemeinde Wikon
Bau und Infrastruktur
Heimatweg 3
4806 Wikon
Die Abteilung Bau und Infrastruktur ist verantwortlich für die Prüfung und Bearbeitung der eingereichten Baugesuche. Wer ober- oder unterirdische Bauten und Anlagen errichten oder ändern will, hat vor Baubeginn rechtzeitig beim Gemeinderat eine Baubewilligung einzuholen. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Abteilung Bau und Infrastruktur der Gemeinde Wikon.
Ebenfalls ist die Abteilung Bau und Infrastruktur zuständig für die Verwaltung und Bewirtschaftung gemeindeeigener Anlagen und Bauten. Entsprechend können Sie die Schulhausanlagen Wikon im online Raumreservationssystem eintragen (Raumreservationssystem). Die Meldungsanzeige für defekte Strassenlampen ist im Online-Schalter verlinkt.
Bitte beachten Sie, dass momentan in der Gemeinde Wikon sowohl das alte wie auch das neue Bau- und Zonenreglement einzuhalten sind. In Widerspruchsfällen ist jeweils das strengere Reglement anzuwenden.
altes Bau- und Zonenreglement
neues Bau- und Zonenreglement sowie weitere Unterlagen zur Ortsplanungsrevision
Kontaktpersonen
Andrea BussmannAbteilungsleiterin Bau und Infrastruktur

Fachfrau öff. Verwaltung eidg. FA

Sachbearbeiterin
Lernender Kaufmann
Anwesend: Mittwoch bis Freitag