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Baugesuche

Auf dieser Seite können Sie die aktuellen Baugesuchsunterlagen einsehen.

Im Kanton Luzern dürfen gemäss § 58 Abs. 2 der Planungs- und Bauverordnung sämtliche Unterlagen eines Baugesuchs ab 1. Januar 2024 nicht mehr öffentlich, sondern nur noch passwortgeschützt zur Verfügung gestellt werden.

Baugesuche im vereinfachten Baubewilligungsverfahren müssen gemäss § 198 Abs. 1 lit. c Planungs- und Baugesetz nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Das Passwort zu den vereinfachten Baugesuchen erhalten somit nur die direkt betroffenen Anstösserinnen und Anstösser. Das Passwort wird den Anstösserinnen und Anstösser mit der Bekanntmachung per Post zugestellt.

Das Kennwort zur Planeinsicht von Baugesuchen im ordentlichen Verfahren kann ohne Begründung bei der Gemeindeverwaltung Wikon telefonisch oder über folgenden Link verlangt werden:
Passwortanfrage Baugesuchseinsicht

  • Brauchli Roland, Obere Halde 8, 4806 Wikon (vereinfachtes Verfahren)
    Einbau Klimaanlage auf dem Grundstück Nr. 658, Obere Halde 8
    Auflagefrist vom 12. März 2026 bis 23. März 2026
    Baugesuchsunterlagen [pdf, 9.2 MB]
     

Baugesuchsauflage ausserhalb der Gemeinde Wikon, Einspracheradius innerhalb 25 Meter der Gemeindegrenze Wikon.

Momentan sind keine Baugesuche ausserhalb der Gemeinde mit dem Einspracheradius innerhalb von 25 Meter in der Auflage.