Die Alimentenhilfe umfasst die Bevorschussung der Alimente und das Inkasso. Das Kind hat Anspruch auf die Bevorschussung, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nachkommen. Alimentenhilfe kann direkt bei der Alimenteninkasso Zentralschweiz GmbH oder beim Sozialamt beantragt werden.
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