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Bauen

Das Erstellen von neuen Bauten und Anlagen sowie deren Veränderung ist bewilligungspflichtig. Konkret umschrieben wird die Baubewilligungspflicht im § 184 Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern.

Die Abteilung Bau und Infrastruktur ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen zum Planen und Bauen. Die Abteilung begleitet den Bauprozess.

Unter nachfolgendem Link finden Sie mehr Informationen zur Abteilung Bau und Infrastruktur:
Bau und Infrastruktur