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Sozialamt

Adresse

Gemeinde Wikon
Sozialamt
Heimatweg 3
4806 Wikon

062 745 51 31
E-Mail

Tätigkeiten

Das Sozialamt ist zuständig für generelle, persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe sowie Sonderhilfen (z.B. Alimentenhilfe) für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Wikon.

Wirtschaftliche Sozialhilfe:

  • Wer das soziale Existenzminimum nicht erreicht und nicht aus eigener Kraft oder durch Leistungen Dritter bestreiten kann, hat Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe.
  • Wirtschaftliche Sozialhilfe ist subsidiär und daher rückerstattungspflichtig.
  • Wirtschaftliche Sozialhilfe ist unabdingbar mit persönlicher Hilfe verbunden.

Wenn Sie den Antrag auf wirtschaftliche Sozialhilfe stellen wollen, melden Sie sich bitte beim Sozial-BeratungsZentrum (SoBZ) Region Willisau-Wiggertal, Kreuzstrasse 3b, 6130 Willisau, 041 972 56 20.

Alimentenhilfe:

Das unterhaltsberechtigte Kind oder der unterhaltsberechtigte Ehegatte/eingetragene Partner hat gegenüber der Einwohnergemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes Anspruch auf unentgeltliche Hilfe bei der Vollstreckung (Inkasso oder Bevorschussung) von Unterhaltsbeiträgen. Der Anspruch auf Bevorschussung von Kinderalimenten ist an finanzielle Voraussetzungen geknüpft. Für Unterhaltsansprüche von Ehegatten/eingetragenen Partnern besteht kein Anspruch auf Bevorschussung.

Bei Fragen oder Unklarheiten melden Sie sich bitte beim Sozialamt.

Kontaktpersonen

Patricia Hofstetter

Fachbereichsleiterin
Anwesend: Mittwoch ganztags und Donnerstagvormittag

062 745 51 37
E-Mail


Janine Schwizer

Verwaltungsangestellte

062 745 51 32
E-Mail