Teilungsamt
Adresse
Gemeinde Wikon
Teilungsamt
Heimatweg 3
4806 Wikon
062 745 51 31
E-Mail
Tätigkeiten
Für die Nachlassabwicklung von Einwohnerinnen und Einwohner aus Wikon ist das Teilungsamt zuständig. Dieses nimmt jeweils ca. drei Wochen nach Todesdatum mit der angegebenen Kontaktperson Kontakt auf.
Das Teilungsamt erbringt die nach Gesetz im Erbrecht zugewiesenen Aufgaben. Diese sind im Wesentlichen:
- Erbenabklärungen / Erbgangseröffnung
- Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testamente sowie Ehe- und/oder Erbverträge)
- Sicherung und Inventarisation des Nachlasses (Nachlass-Inventar / öffentliches Inventar mit Rechnungsruf)
- Amtliche Mitwirkung bei Erbteilungen
- Ausstellung Erbenbescheinigungen
- Veranlagung Erbschaftssteuern
- Aufsichtsbehörde über Willensvollstrecker, Erbschaftsverwalter und amtliche Erbenvertreter
- Aufbewahrungsstelle für letztwillige Verfügungen (Testamente sowie Ehe- und/oder Erbverträge)
GESETZE / VERORDNUNGEN
DIENSTLEISTUNGEN
Kontaktpersonen
Patricia Hofstetter
Fachbereichsleiterin
Anwesend: Montagvormittag, Mittwoch
062 745 51 37
E-Mail
Janine Schwizer
Fachfrau öff. Verwaltung eidg. FA
062 745 51 32
E-Mail