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Teilungsamt

Adresse

Gemeinde Wikon
Teilungsamt
Heimatweg 3
4806 Wikon

062 745 51 31
E-Mail

Tätigkeiten

Für die Nachlassabwicklung von Einwohnerinnen und Einwohner aus Wikon ist das Teilungsamt zuständig. Dieses nimmt jeweils ca. drei Wochen nach Todesdatum mit der angegebenen Kontaktperson Kontakt auf.

Das Teilungsamt erbringt die nach Gesetz im Erbrecht zugewiesenen Aufgaben. Diese sind im Wesentlichen:

  • Erbenabklärungen / Erbgangseröffnung
  • Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testamente sowie Ehe- und/oder Erbverträge)
  • Sicherung und Inventarisation des Nachlasses (Nachlass-Inventar / öffentliches Inventar mit Rechnungsruf)
  • Amtliche Mitwirkung bei Erbteilungen
  • Ausstellung Erbenbescheinigungen
  • Veranlagung Erbschaftssteuern
  • Aufsichtsbehörde über Willensvollstrecker, Erbschaftsverwalter und amtliche Erbenvertreter
  • Aufbewahrungsstelle für letztwillige Verfügungen (Testamente sowie Ehe- und/oder Erbverträge)

GESETZE / VERORDNUNGEN

DIENSTLEISTUNGEN

Kontaktpersonen

Patricia Hofstetter

Fachbereichsleiterin
Anwesend: Montagvormittag, Mittwoch

062 745 51 37
E-Mail


Janine Schwizer

Fachfrau öff. Verwaltung eidg. FA

062 745 51 32
E-Mail