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Passwortanfrage Baugesucheinsicht

Im Kanton Luzern dürfen gemäss § 58 Abs. 2 der Planungs- und Bauverordnung sämtliche Unterlagen eines Baugesuchs ab 1. Januar 2024 nicht mehr öffentlich, sondern nur noch passwortgeschützt zur Verfügung gestellt werden. Die Gemeinde Wikon hat während der öffentlichen Auflage die Pläne und Beilagen passwortgeschützt im Internet zur Einsicht bereitzustellen, und sie hat das Passwort auf individuelle Anfrage hin bekannt zu geben.

Baugesuche im vereinfachten Baubewilligungsverfahren müssen gemäss § 198 Abs. 1 lit. c Planungs- und Baugesetz nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Das Passwort zu den vereinfachten Baugesuchen erhalten somit nur die direkt betroffenen Anstösserinnen und Anstösser. Das Passwort wird den Anstösserinnen und Anstösser mit der Bekanntmachung per Post zugestellt.

Das Passwort zur Planeinsicht von Baugesuchen im ordentlichen Verfahren kann ohne Begründung bei der Gemeindeverwaltung Wikon einverlangt werden. Bitte verwenden Sie für die Passwortanfrage den nachfolgenden Talon. Passwortanfragen können auch per Telefon oder E-Mail erfolgen. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Abteilung Bau & Infrastruktur. Tel. 062 745 51 31 oder an bauverwaltung@wikon.ch. Passwortanfragen werden während den Öffnungszeiten beantwortet.

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