Icon Bell Icon Bolt Icon Search

Navigieren in Wikon

Einführung Kinderbetreuungsgesetz Kanton Luzern; Betreuungsgutscheine ab 1. August 2026

Einführung Kinderbetreuungsgesetz Kanton Luzern; Betreuungsgutscheine ab 1. August 2026

Ende November 2025 hat die Luzerner Stimmbevölkerung bekannterweise den Gegenentwurf - das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung - angenommen. Ab 1. August 2026 tritt die neue Regelung betreffend den Betreuungsgutscheinen in Kraft. Aufgrund der kurzen Umsetzungsfristen ist davon auszugehen, dass weitere Informationen teilweise erst relativ kurzfristig vorliegen werden. Bereits heute ist jedoch bekannt, dass Familien mit der neuen Regelung grundsätzlich finanziell stärker entlastet werden sollen. Gesuche für Betreuungsgutscheine ab 1. August 2026 können online eingereicht werden mittels einer Fachapplikation, welche zum heutigen Zeitpunkt noch nicht aufgeschaltet ist. Der Kanton Luzern bzw. die Dienststelle Gesundheit und Soziales DISG stellt jedoch bereits jetzt einen Online-Rechner zur Verfügung, mit welchem Familien die voraussichtliche Höhe ihrer Betreuungsgutscheine unverbindlich berechnen können: https://disg.lu.ch/themen/kjf/fruehe_foerderung/Familienergaenzende_Kinderbetreuung/Online_Rechner_Betreuungsgutscheine

Weitere Informationen folgen, sobald diese vorliegen. Interessierte Personen können zudem den Newsletter auf der Website der Gemeinde Wikon abonnieren, damit keine Neuigkeiten verpasst werden.

zur Liste