Durch die anhaltende Hitze und Trockenheit steigt auch die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter an. Deshalb erlässt der Kanton Luzern ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50m) ab Donnerstag, 25. Juni 2026, 12:00 Uhr.
Verboten ist damit insbesondere das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern, zudem im ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässern) das Feuermachen in unbefestigten Feuerstellen und die Verwendung von Einweggrills. Ebenfalls im ganzen Kantonsgebiet untersagt sind das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und das Steigenlassen von Heissluftballons oder Himmelslater-nen, die durch offenes Feuer angetrieben sind. Erlaubt bleibt das Grillieren mit Gasgrills sowie mit Holz-kohlegrills, Cheminées oder Feuerschalen in Gärten und auf Balkonen, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird. Die Bevölkerung wird zu besonderer Vorsicht im Umgang mit Feuer aufgerufen. Verstösse gegen das Verbot werden polizeilich geahndet.
Bitte beachten Sie den Flyer des Feuerverbots: Feuerverbot 4 - Waldbrandgefahr
Weitere Informationen zur Waldbrandgefahreneinschätzung und Verhaltensregeln finden Sie unter www.waldbrandgefahr.ch und www.lawa.lu.ch.
Vielen Dank für die angebrachte Vorsicht.