Am 1. Januar 2026 trat das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Link) sowie die dazugehörige Verordnung (Link) in Kraft. Infolgedessen wird per 1. August 2026 auch das kantonal einheitliche Antragsverfahren für die Betreuungsgutscheine für Vorschulkinder eingeführt.
Die Fallapplikation ist ab dem 3. August 2026 in Betrieb. Gesuche können ab diesem Zeitpunkt über das Portal my.lu.ch eingegeben werden – via Dienstleistungskategorie «Gesundheit & Soziales» und Auswahl der entsprechenden Dienstleistung.
Sämtliche wichtige Informationen sind auf der Website der Dienststelle Gesundheit und Soziales zu finden – beispielsweise auch ein F&A für Erziehungsberechtigte (Link) und für Kitas bzw. Tagesfamilienorganisationen. Die Dienststelle Gesundheit und Soziales des Kantons Luzern stellt bereits heute einen Online-Rechner zur Verfügung. Dieser ermöglicht eine erste Einschätzung des eventuellen Anspruchs und dient bis zur Einführung der Fallapplikation als Orientierungshilfe.
Wichtig! Die Bearbeitung der Gesuche wird so bald wie möglich aufgenommen. Da es sich um einen neuen Prozess handelt, der für alle Beteiligten erstmals zur Anwendung kommt, kann es anfänglich zu einem erhöhten Bearbeitungsaufwand kommen. Die Gemeinde Wikon bittet die Gesuchstellenden deshalb um etwas Geduld und Verständnis. Sie setzt alles daran, die Gesuche sorgfältig und möglichst zeitnah zu bearbeiten. Sollten Sie bis dahin Fragen zum Gesuchsprozess haben, die in den F&A des Kantons nicht beantwortet werden, senden Sie bitte eine E-Mail an patricia.hofstetter@wikon.ch. Auszahlungen werden frühestens anfangs September getätigt. Bei langfristigen finanziellen Engpässen wenden Sie sich bitte an das SoBZ Region Willisau-Wiggertal.
Wir danken Ihnen bereits jetzt für Ihre Geduld und Ihr Verständnis und wünschen weiterhin schöne Sommerferien.