Icon Bell Icon Bolt Icon Search

Navigieren in Wikon

Absolutes Feuerverbot im Freien ab Donnerstag, 6. August 2026, 12.00 Uhr

Die weiterhin anhaltende Trockenheit und Hitze in Kombination mit Wind verschärft die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter. Deshalb erlässt der Kanton Luzern auf dem ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässer) ein absolutes Feuerverbot im Freien ab Donnerstag, 6. August 2026, 12:00 Uhr.

Damit ist neu auch das Entzünden von Feuer in befestigten Feuerstellen und in Kohlegrills im ganzen Kantonsgebiet verboten. Die Bevölkerung wird zu grösster Vorsicht beim Umgang mit brennbaren Materialien, erhöhter Aufmerksamkeit gegenüber dürren Ästen bei Waldbesuchen sowie zu einem sorgsamen Umgang mit Trinkwasser aufgerufen. Auch sollten Fische in flachem Wasser möglichst nicht gestört werden. Nur flächendeckende, ergiebige und über mehrere Tage anhaltende Niederschläge würden die Situation entspannen. Verstösse gegen das Verbot werden polizeilich geahndet.

Bitte beachten Sie den Flyer des Feuerverbots: Feuerverbot 5 - Waldbrandgefahr [pdf, 999 KB]

Weitere Informationen zur Waldbrandgefahreneinschätzung und Verhaltensregeln finden Sie unter www.waldbrandgefahr.ch und www.lawa.lu.ch.

Vielen Dank für die angebrachte Vorsicht.

zur Liste