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An-/Abmeldung eines Hundes

Die Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde an- bzw. abzumelden. Füllen Sie das nachstehende Formular vollständig aus und schicken Sie es ab.     

Kennzeichnung und Registrierung: Hunde sind spätestens drei Monate nach dessen Geburt mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dieser Chip ersetzt die Kontrollmarke. Die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten werden auf der Datenbank (ANIS, Animal Identity Service AG) erfasst.     

Hundesteuer: Die Steuer für einen Hund beträgt CHF 120.00. Für den Hofhund auf Landwirtschaftsbetrieben beträgt die Steuer CHF 40.00. Die Hundesteuer wird von der Finanzverwaltung jeweils im Juli in Rechnung gestellt.

Preis: gratis

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