Adressauskünfte werden telefonisch nur an Amtsstellen erteilt. Firmen sowie Privatpersonen richten ihre Anfrage schriftlich an die Einwohnerkontrolle. Der Anfrage ist eine Begründung und ein Interessensnachweis beizulegen.
Die Gebühr beträgt CHF 12.00 und wird von der Einwohnerkontrolle in Rechnung gestellt.