Das Amt für Migration regelt für den Kanton Luzern den Aufenthalt von ausländischen Arbeitskräften, Schülerinnen und Schülern, Studentinnen und Studenten, Privatiers, und den Aufenthalt der vom Bund anerkannten Flüchtlinge und bei Familiennachzügen.
Für Ausländerinnen und Ausländer, die in Wikon wohnen, ist das Amt für Migration des Kantons Luzern zuständig. Unter nachfolgendem Link erhalten Sie mehr Informationen:
Amt für Migration Luzern
Janine SchwizerLeiterin Einwohnerkontrolle

Sachbearbeiterin

Lernender Kaufmann
Anwesend: Mittwoch bis Freitag