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Einbürgerungen

Voraussetzungen für ausländische Staatsangehörige

Ordentliche Einbürgerung

  • Sie sind im Besitz des Ausländerausweises C (Niederlassungsbewilligung),
  • Sie wohnen seit insgesamt 10 Jahren in der Schweiz (dabei wird die Zeit zwischen dem 8. und dem 18. Altersjahr doppelt gezählt – es sind jedoch 6 Jahre tatsächlicher Aufenthalt in der Schweiz nötig),
  • Sie haben unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens einem Jahre ununterbrochen in Wikon gewohnt,
  • Sie geniessen einen guten Ruf, Sie haben die Fähigkeit, sich im Alltag in Wort und Schrift in Deutsch zu verständigen, pflegen Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern. Sie interessieren sich für das Zusammenleben in Wikon, beachten die öffentliche Sicherheit und Ordnung und respektieren die Werte der Bundesverfassung. Es wird zudem auf die weiteren Bestimmungen im Bürgerrechtsgesetz vom Kanton Luzern verwiesen.

Erleichterte Einbürgerung

  • Sie wohnen seit insgesamt fünf Jahren in der Schweiz,
  • Sie wohnen seit einem Jahr in der Gemeinde Wikon,
  • Sie leben seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit einem Schweizer Bürger,
  • Sie sind in die Schweiz integriert, beachten die schweizerische Rechtsordnung und gefährden weder die innere noch die äussere Sicherheit der Schweiz
     

André Wyss

Ressort Präsidiales, Kultur und Recht

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Martina Winiger

Gemeindeschreiberin und Geschäftsführerin
Anwesend: Dienstag, Mittwoch und Freitag

062 745 51 36
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Annemarie Trübenbach

Verwaltungsangstellte
Anwesend: Montag, Mittwoch und Freitag

062 745 51 34
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