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Baugesuche

Auf dieser Seite können Sie die aktuellen Baugesuchsunterlagen einsehen.

Im Kanton Luzern dürfen gemäss § 58 Abs. 2 der Planungs- und Bauverordnung sämtliche Unterlagen eines Baugesuchs ab 1. Januar 2024 nicht mehr öffentlich, sondern nur noch passwortgeschützt zur Verfügung gestellt werden.

Baugesuche im vereinfachten Baubewilligungsverfahren müssen gemäss § 198 Abs. 1 lit. c Planungs- und Baugesetz nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Das Passwort zu den vereinfachten Baugesuchen erhalten somit nur die direkt betroffenen Anstösserinnen und Anstösser. Das Passwort wird den Anstösserinnen und Anstösser mit der Bekanntmachung per Post zugestellt.

Das Kennwort zur Planeinsicht von Baugesuchen im ordentlichen Verfahren kann ohne Begründung bei der Gemeindeverwaltung Wikon einverlangt werden.

  • Scherler Christina, Bottenwilerstrasse 3, 6260 Hintermoos (ordentliches Verfahren)
    Fassadenfarbänderung (nachträglich)
    Auflagefrist vom 27. April 2024 bis 16. Mai 2024
    Baugesuchsunterlagen [pdf, 1.9 MB]