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Baugesuche

Auf dieser Seite können Sie die aktuellen Baugesuchsunterlagen einsehen.

Im Kanton Luzern dürfen gemäss § 58 Abs. 2 der Planungs- und Bauverordnung sämtliche Unterlagen eines Baugesuchs ab 1. Januar 2024 nicht mehr öffentlich, sondern nur noch passwortgeschützt zur Verfügung gestellt werden.

Baugesuche im vereinfachten Baubewilligungsverfahren müssen gemäss § 198 Abs. 1 lit. c Planungs- und Baugesetz nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Das Passwort zu den vereinfachten Baugesuchen erhalten somit nur die direkt betroffenen Anstösserinnen und Anstösser. Das Passwort wird den Anstösserinnen und Anstösser mit der Bekanntmachung per Post zugestellt.

Das Kennwort zur Planeinsicht von Baugesuchen im ordentlichen Verfahren kann ohne Begründung bei der Gemeindeverwaltung Wikon telefonisch oder über folgenden Link verlangt werden:
Passwortanfrage Baugesuchseinsicht

Es sind folgende Baugesuchsauflagen in der Gemeinde Wikon aufgelegt:

  • Einwohnergemeinde Wikon, Heimatweg 3, 4806 Wikon (ordentliches Verfahren)
    Einführung Trennsystem Schule Wikon auf dem Grundstück Nr. 123, Dorfstrasse 5
    Auflagefrist vom 24. September 2026 bis 13. Oktober 2026
    Baugesuchsunterlagen [pdf, 9.4 MB]

  • Kost Regina und Matthias, Chäppelimatte 9, 4806 Wikon (vereinfachtes Verfahren)
    Projektänderung Ersatzneubau Haus Kost auf dem Grundstück Nr. 264, Heimatweg 1
    Auflagefrist vom 24. September 2026 bis 5. Oktober 2026
    Baugesuchsunterlagen [pdf, 3.1 MB]
     
  • Herzog Roth Beatrix, Altikematte 5, 4806 Wikon (vereinfachtes Verfahren)
    Ersatz Wärmepumpe durch Luft/Wasser-Wärmepumpe (innen aufgestellt) auf dem Grundstück Nr. 710, Altikematte 5
    Auflagefrist vom 15. September 2026 bis 24. September 2026
    Baugesuchsunterlagen [pdf, 10.0 MB]

Momentan sind keine Baugesuche ausserhalb der Gemeinde Wikon mit dem Einspracheradius innerhalb 25 Meter der Gemeindegrenze Wikon in der Auflage.